OFFIZIELLE BOTSCHAFT, ÜBERMITTELT DURCH HASSAN PEREZ, PRÄSIDENT DES KUBANISCHEN STUDENTENBUNDES (FEU), ANLÄßLICH DER OFFENEN TRIBÜNE MIT DEN WISSENSCHAFTLERN

 

Wenn auch heute das Amt für Einwanderung und Einbürgerung (INS) in rechtlicher und moralischer Hinsicht einen bedeutsamen Schritt getan hat, indem es die väterlichen Rechte des Vaters des Jungen Elián González - entführt von der kubanisch-amerikanischen konterrevolutionären Mafia in Miami - anerkannt hat, gibt es in bezug auf die Rückkehr des Kindes nach Kuba noch nichts Sicheres.

In einer sachlichen, kurzen und präzisen Erklärung äußerte heute um 12.22 Uhr die Kommissarin des INS:

"Der Fall Elián González war aus verschiedenen Gründen schwierig. Elián González ist ein sechsjähriges Kind, viel zu jung, um eigene rechtswirksame Entscheidungen zu treffen. Unter diesen Umständen hatte das Amt für Einwanderung und Einbürgerung der Vereinigten Staaten (INS) zu entscheiden, wer in seinem Namen zu Immigrationsfragen in rechtlicher Hinsicht sprechen durfte. Es war ein kompliziertes Unterfangen, da mehrere Personen, die nicht Eliáns Vater sind - ein Großonkel und drei Anwälte - forderten, ihn zu vertreten. Im Ergebnis dessen traf sich das INS mit dem Vater und separat mit dem Großonkel und den Anwälten. Nach sorgfältiger Auswertung der entsprechenden Fakten entschied das INS, daß Herr Juan González aus Kuba die ausschließliche Befugnis besitzt, im Namen seines Sohnes Elián über dessen Immigrationsstatus in den Vereinigten Staaten zu entscheiden.

Es besteht kein Zweifel, daß Herr González de facto Eliáns Vater ist. Außerdem bestand zwischen Herrn González und seinem Sohn eine enge und ständige Vater-Kind-Beziehung. Während der Gespräche des INS mit Eliáns Vater legte dieser klare Einzelheiten über das väterliche Verhältnis zu seinem Sohn und über ihre Vater-Kind-Beziehung dar. Er informierte umfassend über die Erziehung Eliáns, seinen Gesundheitszustand und Krankengeschichte, und legte Fotos vor, auf denen er und seine anderen Angehörigen bei wiederholten Aktivitäten mit Elián zu sehen sind. Dieser Umfang an Information und der Grad der von Herrn González übermittelten Einzelheiten trugen beim INS dazu bei, den Charakter und Zusammenhalt der Beziehung zwischen Herrn González und seinem Sohn Elián zu erkennen. Vom INS ist keinerlei Information ausgegangen, die die elterliche Sorge und gesetzlichen Rechte von Herrn González hinsichtlich des Immigrationsstatus von Elián González in Zweifel stellt.

Während der beiden Gespräche des INS mit Herrn González wurden dessen Wünsche um Elián recht ausgiebig besprochen. Bei beiden Treffen gab er seinem Wunsch Ausdruck, Elián baldmöglichst bei sich zu haben. Basierend auf diesen beiden Treffen, ist das INS der Ansicht, daß er seine wahren Wünsche zum Ausdruck bringt. Infolgedessen haben wir die Vereinigung Eliáns mit seinem Vater, Herrn González, entschieden." 

Um 14.00 Uhr berichtete die CNN, der Sprecher des Weißen Hauses, Joe Lockhart, habe geäußert, Präsident Clinton bestätige die Entscheidung der Migrationsbehörden und habe zum Ausdruck gebracht, es sei angesichts des politischen Umfeldes des Falles eine schwere Entscheidung gewesen. Diese Entscheidung bekräftigt das Kriterium Kubas, wonach die Regierung der Vereinigten Staaten eine Lösungsfindung auf das schwerwiegende und beschämende Problem wünschte, zu dem es in der Folge eines brutalen und willkürlichen Aktes gekommen war. Das Problem lag bei der Kubanisch-Amerikanischen Nationalstiftung und der Ultrarechten.

Auf der anderen Seite war unser Standpunkt stets der, daß man schnellstens zu einer gerechten Klärung und der sofortigen Herausgabe des Kindes kommen mußte. Die Schlußfolgerungen renommierter Experten besagten, der seelische Gesundheitszustand des Kindes erfordere dessen umgehende Rückkehr zu seinen Angehörigen und in seine Heimat.

Unsere Ansicht war, daß man unbedingt vermeiden mußte, in ein Labyrinth nie endender Gerichtsverfahren zu verfallen, die für die Psyche und die Entwicklung der Persönlichkeit des Jungen verhängnisvoll wären; und daß der Präsident der Vereinigten Staaten Verfassungs- und Gesetzesbefugnisse besitzen mußte, um die Rückführung des Kindes nach Kuba zu entscheiden.

Die heute vom INS getroffene Maßnahme schließt jene Gefahr nicht aus. Es besteht die sehr reale Möglichkeit, daß die kubanisch-amerikanische Mafia und die Rechtsextremisten im Kongreß der Vereinigten Staaten sofort all ihre Mittel einsetzen werden, um die Rückkehr des Kindes zu verhindern. Sie werden mit aller Sicherheit bei keineswegs unparteiischen Richtern und Gerichten des Südens von Florida gegen die Entscheidung des INS Berufung einlegen, um auf diese Weise ihre Ausführung zu verhindern oder unendlich lange hinauszuzögern. Einzig und allein der Druck der Weltöffentlichkeit und speziell der US-amerikanischen Öffentlichkeit könnte diese und andere Machenschaften wie die bereits angekündigte Zuerkennung der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten für dieses Kind zunichte machen. Wir dürfen nicht nachlassen. Der Kampf unseres Volkes für die unmittelbare Rückkehr Eliáns darf nicht eine Minute unterbrochen werden. Auch ist die Rückkehr des Jungen nicht ausreichend, denn das Cuban Adjustment Act, die Hauptursache dieser und anderer noch traumatischerer Tragödien, bleibt unverädert. Es bleibt das Torricelli- und das Helms-Burton-Gesetz bestehen. Es bleiben Wirtschaftskrieg und Blockade bestehen, die ebenfalls zur illegalen Auswanderung anregen und treiben. Noch gibt es viele schwere und ernste Probleme, weshalb die Debatte der Werte, der Ideen, der nationalen und der Weltöffentlichkeit nicht aufhören darf.

Nachdem Elián gerettet sein wird, haben wir Millionen kubanischer Kinder vor dem großen Verbrechen zu retten, das seit mehr als 40 Jahren gegen sie verübt wird.

 

Havanna, den 5. Januar 2000, 17.00 Uhr